Fenster wechseln und 20% Steuern sparen

Jetzt vom neuen Klimapaket profitieren.

20 % Steuern sparen. Klima schützen. Immobilie aufwerten. Das alles geht jetzt mit dem neuen Klimapaket der Bundesregierung. Wir sagen Ihnen, wie Sie den Steuerbonus erhalten und wie viel Geld Sie erhalten. Also, jetzt Fenster wechseln und mit dem neuen Klimapaket Steuern sparen!

Profitieren Sie jetzt vom Klimaschutzprogramm 2030

So einfach und unbürokratisch war es noch nie.

Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen macht es möglich. Ab 1.1.2020 können Sie neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000 innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Sie können also max. € 40.000 zurückerhalten.

Hier zwei anschauliche Rechenbeispiele, wie der neue 20%-ige Steuerbonus funktioniert, wenn Sie in einem selbstgenutzten Wohnhaus oder in Eigentumswohnung neue Fenster einbauen lassen.

RECHENBEISPIEL 1
Renovierungsaufwand für neue Fenster: € 15.000
Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20 % von Renovierungsaufwand = € 3.000
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7% = € 1.050
Im 2. Jahr 7% = € 1.050
Im 3. Jahr 6% = € 900

RECHENBEISPIEL 2
Renovierungsaufwand für neue Fenster: € 25.000
Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20 % von Renovierungsaufwand = € 5.000
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7% = € 1.750
Im 2. Jahr 7% = € 1.750
Im 3. Jahr 6% = € 1.500

Gut zu wissen

Wie erhalte ich die Steuererstattung?

Wenn Sie keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der KfW für Ihre neuen Fenster beantragen, können Sie die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung! So funktionierts:

Werden meine neuen Fenster gefördert?

Die Voraussetzungen für Sie sind denkbar einfach. Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein. Die Immobilie muss ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung sein, die durch Sie selbst bewohnt wird. Anders als bei Förderungen der KfW müssen Sie die Maßnahme vor Beginn nicht anmelden.

Was muss ich dem Finanzamt vorlegen?

Wir sind Ihr Partner

Wir sind Ihr Fensterbaufachbetrieb in Ihrer Nähe. Wir bieten Ihnen modernste, hochgedämmte Energiesparfenster mit Einbruch- und Schallschutz zu attraktiven Konditionen – inklusive fachgerechter Montage und Unterstützung bei der Inanspruchnahme des Steuerbonus.